Auftrag der Kindertagesstätte und Gesetzliche Grundlagen
Jede Kindertagesstätte in Deutschland ist verpflichtet, unabhängig vom Träger, nach ge-setzlich verbindlichen Grundlagen zu arbeiten.
In den folgenden Absätzen möchten wir Ihnen wesentliche Gesetze und Richtlinien für die Kindertagesstätten erläutern.
Kinder und Jugendhilfegesetz
Im §22 heißt es, dass die „Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und ge¬meinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden und sich das Angebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren soll.“
Kindertagesstättengesetz
Im niedersächsischen Kindertagesstättengesetz sind die besonderen Regelungen für die¬ses Bundesland geklärt. In § 2 Absatz 1 wird der Auftrag der Tageseinrichtungen festge¬schrieben.
Auftrag der Tageseinrichtungen
Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
Der Erziehungsauftrag besteht darin, Kindern vielfältige Möglichkeiten in Alltagssituationen anzubieten um Selbstkompetenz auf- bzw. auszubauen und in sozial verantwortliches Handeln einzuführen.
Bildung beinhaltet ganzheitliche Unterstützung der Handlungs-, Lern- und Leistungsfähig¬keit unter Berücksichtigung kultureller Werte.
Der Betreuungsauftrag besteht darin, den Kindern zuverlässige, vorhersehbare und treue Beziehungen anzubieten und sich als Bindungspartnerin zu verstehen.
Niedersächsischer Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
Im niedersächsischen Orientierungsplan wird insbesondere die Arbeit innerhalb der Ein-richtung dargelegt. Methodische Grundprinzipien sind festgeschrieben und ein Standard. Diese Anweisungen regeln, dass die elementaren Bedürfnisse der Kinder beachtet werden und eine Qualitätssicherung stattfinden kann
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„UN-Charta der Kinderrechte“.
Eine weitere, (wichtige) Grundlage ist die „UN-Charta der Kinderrechte“, bereits 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und durch den Deutschen Bundestag ratifiziert. So verlangt die UN-Konvention zum Beispiel, dass
Kontakt
Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Garbsen e.V.
Calenberger Straße 25
30823 Garbsen
Telefon: 05137 74 88 3
Telefax: 05137 12 63 09
E-Mail: vereinsbuero@pari-garbsen.de
Web: www.kindergarten-garbsen.de
Karin Kummer-Trull, 1. Vorsitzende
E-Mail: karinkummertrull@googlemail.com
Tel.: 0049 171 630 72 65
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