Unsere Krippen 1-2-3

Unsere Krippen 1-2-3:

Unsere Schließtage

Schließtage 2024-2025
04.10.2024 Brückentag nach Tag der deutschen Einheit
01.11.2024 Brückentag nach Reformationstag
23.12.2024 – 03.01.2025 Weihnachtsferien
02.05.2025 Brückentag nach Tag der Arbeit / 1. Mai
30.05.2025 Brückentag nach Christi Himmelfahrt
10.07.2025 – 11.07.2025 Desinfektionstage
14.07.2025 – 01.08.2025 Betriebsferien
Termin wird noch bekanntgegeben Studientag
24.12.2025 – 02.01.2026 Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie ganz herzlich in unserer Krippeneinrichtung „Krippe123“.

Die Aufnahme Ihrer Kinder in unseren Krippeneinrichtungen bedarf einer sorgfältigen, organisatorischen und fachlichen Vorbereitung und Durchführung, um nachteilige Folgen für die Entwicklung der Kinder, ihr Wohlbefinden und ihre Bindungen an die Eltern zu vermeiden. Insbesondere bei der Aufnahme in unsere Krippen sind Vorkehrungen unerlässlich, die eine angemessene Gestaltung des Übergangs der Kinder aus ihren Familien in die Krippenbetreuung sicherstellen.

Der Eintritt in die Krippe verlangt von den Kindern erhebliche Anpassungsleistungen an die neue Umgebung, die für die Kinder mit weithin unterschätzten Anstrengungen verbunden sind. Alle Kinder müssen von Beginn des Besuchs unserer Krippen während der Eingewöhnungszeit von einem Elternteil (oder einer anderen Bindungsperson) begleitet werden. Die Bindungsperson steht dem Kind zur Sicherung und Unterstützung seiner Anpassungsleistungen zur Verfügung. Die begleitende Eingewöhnungszeit ist beendet, wenn das Kind eine tragfähige Beziehung zur Erzieherin aufgebaut hat und bei Bedarf von ihr getröstet werden kann. Das wichtige Thema „Eingewöhnung“ besprechen Sie bitte im Detail mit unseren ausgebildeten Fachkräften.

Die Welt der Kinder lebt von einem andersgearteten Zeiterleben wie die von uns Erwachsenen und mit Hilfe von Ritualen werden Abläufe für sie erleb- und erfahrbar. Dazu rechnen wir insbesondere das bewusste Ankommen hier im Haus und das Lösen von den Eltern am Morgen. Bei der Abholzeit erlebt das Kind dasselbe: Abschied von der Gruppe und Fachkräften, Hinwendung und Ankommen in familiärer Umgebung. Deswegen tut es allen gut, wenn Sie morgens Ihr Kind nicht in letzter Minute bringen und nachmittags auch nicht in letzter Minute abholen. So alltäglich das Bringen und Holen ist, so wertvolle Momente liegen in diesem „Ritual“.

Ist Ihr Kind am Krippenbesuch verhindert, ist dies bitte umgehend telefonisch mitzuteilen. Die Betreuung der Kinder beginnt bei Ankunft in der Krippe und endet bei Abholung des Kindes. Die Aufsichtspflicht beginnt durch die persönliche Begrüßung und endet mit der Verabschiedung durch das Krippenpersonal.
Sollen andere Personen das Kind abholen, bitte unbedingt den Fachkräften eine schriftliche Mitteilung darüber geben. Ferientermine und sonstige Schließzeiten werden gesondert und rechtzeitig bekannt gegeben.

Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Krippe während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Infektionskrankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen müssen sofort angezeigt werden. Nach Infektions- und meldepflichtigen Krankheiten muss der Krippe am 1. Tag des Wiederbesuchs eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Eine ärztliche Bescheinigung muss auch nach Behandlung von Kopfläusen vorgelegt werden. Alle Personen (z.B. Eltern, Verwandte, Geschwisterkinder), die an einer übertragbaren/ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die Krippe nicht betreten. Zu unserem und Ihrem Schutz sind ausreichend Desinfektionsspender angebracht.

Bei Betreten unserer Krippen ist es erforderlich, dass blaue Schutzüberzieher, die sich im Eingangsbereich befinden, getragen werden. Ebenso ist bei Eintritt in die Krippenräume eine Handdesinfektion vorzunehmen.

Im Fall einer Erkrankung des Kindes während der Krippenzeit ist die Hinterlegung einer Telefonnummer sehr wichtig, damit Sie gegebenenfalls erreichbar sind. Eine Belehrung darüber wie sie sich alle gemeinsam vor Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen schützen wird Ihnen gesondert überreicht.

Nach §2Absatz1Nr.8aSGBVII sind Krippenkinder während des Besuchs der Krippeneinrichtung gesetzlich unfallversichert. Diesem Schutz unterliegen die regulär angemeldeteten Kinder der Einrichtung, mit deren Eltern ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde. Danach sind die Kinder auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung, während des Aufenthalts und während Veranstaltungen der Einrichtung versichert. Die Anspruchnahme der Versicherung setzt eine Unfallmeldung voraus. In diesem Fall besteht sofortige Mitteilungspflicht an die Leitung der Einrichtung.

Eine wirkungsvolle Arbeit in der Krippe hängt entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Wir als Trägerverein setzen in Absprache mit den Fachkräften ein aktives Engagement der Eltern voraus (Besuch der Elternabende, Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen etc.). Wir erwarten, dass die Erziehungsberechtigten regelmäßig an den Elternabenden teilnehmen und die Möglichkeit nutzen, eine Sprechzeit mit den Erzieherinnen zu vereinbaren.

Bei unserem Angebot der Betreuungszeiten von 8 bzw. 9 Stunden täglich ist es unbedingt erforderlich, dass die Kinder ein warmes Mittagessen bekommen. Ferner gibt es noch zwei Zwischenmahlzeiten, die auch für eine gesunde Entwicklung der Kinder erforderlich sind. Die Kosten für die Verpflegung bekommen Sie von unseren Fachkräften mitgeteilt. Ebenso gibt es mündliche Informationen über die Körperpflegemittel wie Windeln, Pflegemittel etc. Allgemeine Informationen werden regelmäßig an unseren Informationstafeln ausgehängt.

Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne Krippenzeit und stehen Ihnen selbstverständlich zur Beantwortung von Fragen und Beratung jederzeit zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Karin Kummer-Trull, Vorstandsvorsitzende

Das Konzept der Krippen

Das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder stehen für uns im Mittelpunkt. Jedes Kind hat seine eigene Persönlichkeit, deren Integrität wir als höchstes Gut achten. Wir wollen das Selbstvertrauen der Kinder stärken und jedes in seiner individuellen Entwicklung unterstützen und fördern.

Ebenso wichtig ist uns die Entwicklung der Persönlichkeit und des respektvollen Umgangs miteinander. Dabei sind sich die Betreuerinnen stets ihrer Vorbildfunktion bewusst.

Die Kinder sollen ihre natürliche Freude aneignen Tun und Wirken bei uns im Krippenalltag ausleben können. Wir unterstützen und fördern die Kinder in ihrer Erlebnisfähigkeit, in ihrem Denkvermögen und bei der Wissensaneignung. Wir möchten Türen zu neuen Erfahrungsräumen in den geistigen, sozialen, emotionalen und motorischen Bereichen öffnen.

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