Krippe 1-2-3 Osterwald

Unsere Krippen:

Kontakt

Frau Anja Felger,
Frau Helena Mehl
Krippe123 Osterwald
Hauptstraße 253
30826 Garbsen
Tel.: 05131 452 68 36
mail: kiga-osterwald@pari-garbsen.de

Öffnungszeiten

Die Krippe123 Osterwald bietet zwei verschiedene Betreuungszeiten an:

Montag – Freitag 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
Montag – Freitag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

Unsere Schließtage

Schließtage 2024-2025
04.10.2024 Brückentag nach Tag der deutschen Einheit
01.11.2024 Brückentag nach Reformationstag
23.12.2024 – 03.01.2025 Weihnachtsferien
02.05.2025 Brückentag nach Tag der Arbeit / 1. Mai
30.05.2025 Brückentag nach Christi Himmelfahrt
10.07.2025 – 11.07.2025 Desinfektionstage
14.07.2025 – 01.08.2025 Betriebsferien
Termin wird noch bekanntgegeben Studientag
24.12.2025 – 02.01.2026 Weihnachtsferien

Kosten

Die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular des Anmeldeportals der Stadt Garbsen.

Für alle Krippenkinder besteht die Verpflichtung am kostenpflichtigen Mittagessen teilzunehmen. Die Preise erfragen sie bitte in der Einrichtung. Getränke werden für alle Krippenkinder kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.(Galileo Galilei)

Krippe 1-2-3 Osterwald

Jede einzelne Mitarbeiterin prägt mit ihrer Herkunft, mit ihren Persönlichkeitsmerkmalen und ihren Kompetenzen das Entwicklungsklima im Krippenalltag. Die Unterschiedlichkeit unserer Persönlichkeiten, z. B. verschiedene Herkunftsländer, Temperamente, Altersstrukturen, usw. bietet eine Bereicherung im Miteinander.

Notwendig ist es, sich mit sich auseinanderzusetzen und seine eigenen Stärken und Schwächen zu kennen.

Wir verstehen uns als Lernende und Lehrende zugleich. Der Besuch von Fort- und Weiterbildungen und das Lesen von Fachliteratur sind ein Bestandteil unserer Arbeit. Den Kindern Vorbild sein, bedeutet auch eigene Bedürfnisse zu kennen und ggf. zurückzustellen, belastbar zu sein und Verlässlichkeit in jeglicher Hinsicht zu zeigen. Durch Offenheit und einen reflektierten Umgang miteinander, sind wir in der Lage unser pädagogisches Handeln auszubauen. Wir nutzen die Möglichkeit der konstruktiven Auseinandersetzung in Dienstbesprechungen.

Wir verstehen uns als Bündnispartnerinnen und Entwicklungsbegleiterinnen der Kinder. Wir nehmen feinfühlig die Bedürfnisse des Kindes wahr und reagieren darauf. Bündnispartnerin heißt, zeitnah und angemessen zu reagieren. Unser Verständnis ist, dass jedes Kind individuell ist und wir es mit seinen Stärken und Schwächen ernst nehmen.

Mit Zeit, Ruhe und Ausgeglichenheit begleiten wir die Kinder im Alltag, setzen Impulse und initiieren Selbstbildungsprozesse. Unsere positive Lebenseinstellung führt dazu, dass wir mit Freude und hohem Verantwortungsbewusstsein weitestgehend vorurteilsfrei sowie offen auf die Kinder und ihre Familien zugehen können. Dadurch kann sich ein vertrauensvolles Miteinander entwickeln.

Details zu unserer Einrichtung:

Diese Grundbedürfnisse müssen beim Kind weitestgehend befriedigt werden, damit es eine emotional-sozial positive Entwicklung  erleben kann:

Beispiele

  • Ruhe erleben: Wir geben den Kindern die Möglichkeit sich nach ihren Bedürfnissen auszuruhen. Das bedeutet, dass sie zusätzlich zur Schlaf- und Ruhephase Rückzugsorte wie Körbchen, Kuschelecke usw. nutzen können.
  • Neugierde erleben: Kinder sind von Geburt an neugierig. In unzähligen Alltagssituationen, wie z.B. das selbstständige Tischdecken, am anderen Ort einschlafen, neue Spielmaterialien erproben können die Kinder neue Erfahrungen machen. Erfahrungen machen klug
  • Respekt erleben: Wir nehmen alle Kinder und ihre Bedürfnisse ernst, z.B. fragen wir die Kinder, von wem sie gewi-ckelt werden möchten und akzeptieren den jeweiligen Wunsch.

Entwicklung geschieht durch positiv erlebte Bindung! (A. Krenz)

Für eine seelisch gesunde Entwicklung braucht das Kind mindestens eine feinfühlige verlässliche Bindungsperson, die die Bedürfnisse des Kindes wahrnimmt, prompt und angemessen reagiert, damit sich das Kind zu einer starken Persönlichkeit entwickeln kann.
In der Eingewöhnungszeit nehmen wir bewusst achtsam und feinfühlig Kontakt zu dem Kind auf indem wir das Kind wahrnehmen, mit Abstand zu dem Kind Blickkontakt aufnehmen und leise ansprechen. Die Reaktion des Kindes zeigt uns, wann wir welche weiteren Beziehungserlebnisse initiieren können.

Die Vorlieben des Kindes, die wir im Erstgespräch mit den Eltern erfahren haben, nehmen wir zum Spielanlass. Erste Spiele z.B. mit dem Ball zeigen dem Kind, dass die zukünftige Bezugsperson Interesse an dem Kind hat. Zuhören können, Erfahrungen sammeln, Erlebnisse teilen, Hilfestellung geben, können eine Nähe vom Kind zum Erwachsenen entstehen lassen. Bindung kann sich aufbauen. Eine sichere Bindung ist ein wesentlicher Schutzfaktor gegen seelische Irritationen des Menschen ein Leben lang.

Die Eltern werden von den pädagogischen Fachkräften vor dem Eintritt des Kindes in die Krippe zu einem Erstgespräch eingeladen. Mit Zeit und in ruhiger Atmosphäre findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt. Informationen werden gegeben und Fragen können gestellt und beantwortet werden.

Für einen gelingenden Übergang von zu Hause in die Krippe brauchen die Kinder die Begleitung eines Elternteils für ca. 6 Wochen. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder sich entspannter auf die neue Situation in der Krippe einlassen können, wenn Eltern mit Zeit, Ruhe und Verständnis ihr Kind auf diesem ersten Übergang begleiten. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind täglich in die Krippe kommt und unterstützend kann sein, wenn das Kind etwas Vertrautes, wie z.B. ein Kuscheltier von zu Hause mitbringt.

Um den Kindern den Übergang von der Familie in unsere Krippeneinrichtung zu erleichtern, ist es von besonderer Bedeutung, gemeinsam mit den Eltern eine individuelle, auf das Kind zugeschnittene Eingewöhnungsphase zu gestalten. Eine natürliche und gesunde Reaktion des Kindes auf die neue Situation ist, dass es in dieser Phase traurig sein kann. Die begleitete, entspannte Eingewöhnung mit den Eltern ermöglicht es dem Kind eher sich auf eine weitere, neue Bindungsbeziehung zu den Betreuerinnen einzulassen.

In der Eingewöhnungszeit haben die Eltern und das Kind die Möglichkeit:

  • sich mit sich und ihren Gefühlen (Angst, Wut, Trauer, Freude) wahrzunehmen und auszudrücken uns kennenzulernen
  • sich mit dem Tagesablauf vertraut zu machen
  • sich mit den Räumlichkeiten, Regeln, Spielsachen und Spielpartnern anzufreunden

Die Eingewöhnungszeit besteht aus drei Phasen:

Phase 1: Aufbauphase (sie dauert etwa 3-5 Tage)

In dieser Phase kann sich eine Vertrauensebene der Erwachsenen aufbauen. Mutter und / oder Vater befinden sich gemeinsam mit dem Kind in einer vorher abgestimmten Zeit mit der Erzieherin im Gruppengeschehen. Das Kind ist gemeinsam mit seinen Eltern und den anderen Kindern auf Augenhöhe, um die neue Umgebung beobachten zu können. Das Kind entscheidet von sich aus, ob und wann es sich von seinem Elternteil lösen möchte. Es fühlt: „Ich bin nicht allein!“. Die sichtbare Nähe zu seinem begleitenden Elternteil gibt dem Kind die Sicherheit auf Neues sich einlassen zu können, wie z.B. den Spielraum zu entdecken.

Phase 2: Stabilitätsphase (sie dauert ca. 6 Wochen)

In dieser Phase nähert sich das Kind der Bezugserzieherin an. Das Kind lernt den Tagesablauf kennen und nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil. Nach und nach wird Essen und Wickeln von der Betreuerin übernommen, die Eltern ziehen sich immer mehr aus dem Tagesgeschehen zurück. Diese Phase ist erst beendet, wenn das Kind Vertrauen zu einer Erzieherin entwickeln konnte und sich z.B. von der Erzieherin trösten lassen mag. Das Kind spürt das Vertrauen zur zukünftigen Betreuerin. Hilfe in misslichen Lagen werden angeboten und können vom Kind angenommen werden.

Phase 3: Ablösephase (sie dauert etwa 1 – 2 Tage)

Wenn ein, dass sich sicher bei einer Bezugserzieherin aufgehoben fühlt, sich mit seinen unter-schiedlichen Gefühlen und Bedürfnissen von sich aus an eine Erzieherin wendet und seinem Neugier- und Entdeckerdrang nachgeht, sind das Merkmale der Ablösephase. Die Eingewöhnung des Kindes ist dann abgeschlossen, wenn das Kind die Bezugserzieherin als sichere Basis akzeptiert.

Rahmenbedingungen Krippe 1-2-3 Osterwald, Garbsen:

Lage der Einrichtung:

Unsere Einrichtungen grenzen an landwirtschaftliche Flächen, die in ein Waldgebiet übergehen. Umgeben von der Erlebniswiese und Bauernhöfen, wird den Kindern der Umgang mit der Natur nähergebracht. Die Krippe mit dem hausinternen Kindergarten ist ruhig gelegen und befindet sich am Ende einer Sackgasse. Dennoch ist die Nähe zum Ortskern gegeben, alles kann zu Fuß erreicht werden.

Adresse:

Paritätische Kinderkrippe Osterwald, Hauptstraße 253, 30826 Garbsen, Telefon Kinderkrippe: 05131 – 4526836,  Fax:  05131 – 905653
E-Mail: krippe123@pari-garbsen.de

Träger:

Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Garbsen e.V.. Geschäftsstelle: Calenberger Straße 25, 30823 Garbsen Telefon:  05137 – 74883, Fax: 05137 – 126309
E-Mail: vereinsbuero@pari-garbsen.de

Öffnungszeiten:

Unsere Einrichtung hat reguläre Öffnungszeiten von 7.00 bis 16.00 Uhr.
Folgende Betreuungszeiten werden angeboten:
7.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 16.00 Uhr

Mahlzeiten:

Für alle Kinder bieten wir täglich Getränke (stilles Wasser, Tee) an. Das gemeinsame Frühstück wird vom Personal mit den Kindern zubereitet und im Voraus von den Eltern bezahlt.

Die Kinder, nehmen grundsätzlich am kostenpflichtigen warmen Mittagessen teil. Dieses wird zum Ende des Monats bar an die Einrichtung entrichtet.

Bei nicht Inanspruchnahme der warmen Mahlzeit, wie z.B. Urlaub, muss spätestens eine Woche im Voraus das Essen abbestellt werden.

Ferien und Schließzeiten:

  • drei Wochen Betriebsferien während der Sommerferien
  • Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr
  • Brückentage, z. B. der Tag nach Himmelfahrt
  • Studientag

Die genauen Termine der Schließzeiten werden in den ersten sechs Wochen nach Beginn des neuen Krippenjahres bekannt gegeben.

Raumangebot:

Die Krippe verfügt über zwei Gruppenräume. Sie sind hell und freundlich eingerichtet und laden die Kinder zu immer neuen Entdeckungsmöglichkeiten ein.

Außengelände:

Wir verfügen über ein großzügiges Außengelände, wo alle Kinder die Möglichkeit zum Schaukeln, Klettern, Rutschen und Buddeln haben. Ein gepflasterter Weg lädt zum Befahren mit Laufrädern, Dreirädern und Bobby Cars ein.

Gruppenstruktur:

In der Krippe werden 15 Krippenkinder im Alter zwischen 1 – 3 Jahren betreut. Der Kindergarten verfügt über 85 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in vier altersgemischten Gruppen.

Mitarbeiterinnen:

Drei ausgebildete Fachkräfte arbeiten in der Krippe. Des Weiteren stehen uns eine Reinigungs-kraft und ein Hausmeister zur Verfügung.

Anmeldung / Aufnahme:

Bei uns kann ihr Kind ab dem 1. Geburtstag in der Einrichtung aufgenommen werden. Es gibt ein Online-Anmeldeverfahren. Sie finden es unter www.kindergarten-garbsen.de. Ein Aufnahmeantrag ist direkt hier in der Einrichtung, im Vereinsbüro oder bei der Stadt Garbsen erhältlich. Der Vertrag wird zwischen den Eltern und dem Paritätischen Verein für Jugendwohlfahrt Garbsen e.V. schriftlich geschlossen.

Kündigung:

Die Kündigung des Krippenplatzes ist nur zum Ende eines Krippenjahres – jeweils zum 31.07. eines Jahres möglich. Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von einem Monat zu erklären. Ausgenommen hiervon sind außerordentliche Kündigungen, wie z.B. bei Wohnwechsel in eine andere Gemeinde.

Krankheiten und Medikamente:

Vor Aufnahme in die Kindertagesstätte ist es erforderlich ein ärztliches Attest, dass nicht älter als 5 Tage ist, in der Kindertagesstätte vorzulegen. Dieses Attest bescheinigt, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bei ansteckenden Krankheiten, sowie Magen-Darm-Infekten und Fieber braucht ihr Kind Ruhe und liebevolle Pflege, um gesund zu werden. Nach einer überstandenen Infektionskrankheit ist ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt vorzulegen.

Es dürfen nur ausschließlich lebensnotwendige Medikamente, die in Absprache mit den Eltern, dem Arzt und dem Träger von den Fachkräften verabreicht werden.

Versicherung und Haftung:

Wann ist ihr Kind versichert?

Während des Besuchs der Krippeneinrichtung.

  • Bei Teilnahme an Ausflügen, Feiern und sonstigen Krippenveranstaltungen.
  • Grundsätzlich auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und der Einrichtung oder dem Ort, an dem eine Krippenveranstaltung stattfindet.

Ihr Kind ist grundsätzlich bei unserem Träger, dem Paritätischen Verein für Jugendwohlfahrt e.V. Garbsen haftpflichtversichert. Ebenfalls ist ihr Kind bei dem Gemeinde- Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) oder der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) unfallversichert. Ihr Kind muss hierfür nicht extra angemeldet werden.

Der Unfallschutz ihres Kindes ist für sie völlig kostenfrei. Die Kosten werden vom Land Niedersachsen und den niedersächsischen Städten und Gemeinden übernommen.

Ihr Kind ist nicht versichert:

Bei rein privaten Tätigkeiten, wie der Unterbrechung des Kita-Wegs zum Beispiel zum Einkaufen, medizinisch-therapeutischen Einrichtungen und rein privaten Angeboten. Die Krippe übernimmt keine Haftung für den Verlust und / oder die Beschädigung von Kleidung, Spielsachen, Brillen oder ähnlichem.

Tagesablauf:

7:00 Uhr – 9:00 Uhr: Ankommen, Begrüßen, Austausch zwischen Eltern und Erzieherinnen, Spielen, Frühstück zubereiten
8:45 Uhr: Ende der Bringzeit
9:00 Uhr – 9:30 Uhr: Hände waschen, gemeinsames Frühstück
9:30 Uhr – 11:30 Uhr: Wickeln, Spielen, Innen- oder Außenaktivitäten, Spaziergänge, Aufräumen

Montags gehen wir zum Einkaufen
Donnerstag steht den Krippenkindern der Turnraum zur Verfügung
Freitags nehmen die Kinder am Singkreis im Kiga teil

11:30 Uhr – 12:00 Uhr: Hände waschen, Mittagessen
12:00 Uhr – 14:30 Uhr: Schlaf- und Ruhephase, Spielen
ab 14:30 Uhr: Beginn der Abholzeit
14:30 Uhr – 16:00 Uhr: Aufwachphase, Nachmittagssnack, Innen- oder Außenaktivitäten, Spielen, Aufräumen

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